088.
Wohnüberbauung Lauihofrain, Walchwil, 2017–2023
Projektwettbewerb 2017 – 1. Rang
Bauherrschaft: Rust Immobilien AG
Standort: Walchwil, ZG
Ausführung: 2017–2020
Bauherrenvertretung: Hürlimann + Beck Architekten AG
Landschaftsarchitekten: Iten Landschaftsarchitekten GmbH
Strassenprojekt (Etappe I): Wismer & Partner AG
Terrassenhäuser (Etappe II)
- Bauleitung: Hürlimann + Beck Architekten AG
- Bauingenieur: Odermatt Projektierungen GmbH
- HLKS-Ingenieur: Otto Bachmann AG
- E-Ingenieur: ELO-PLAN AG
- Brandschutzingenieur: Osterwalder, Lehmann Ingenieure und Geometer AG
- Bauphysik: braune roth ag
Hof 1 (Etappe III)
- Bauleitung: Jego AG
- Bauingenieur: Wismer & Partner AG
- HLKS-Ingenieur: Otto Bachmann AG
- E-Ingenieur: ELO-PLAN AG
- Brandschutzingenieur: Osterwalder, Lehmann Ingenieure und Geometer AG
- Bauphysik: braune roth ag
Visualisierungen: Nightnurse
Das Projekt basiert auf einer sorgfältigen ortsbaulichen und topographischen Analyse. Eine daraus resultierende, konzeptbestimmende Eigenheit des Areals sind zwei Geländekammern mit unterschiedlicher Ausrichtung und Neigung. Ausgehend von einem optimal dem Gelände angepassten Verlauf der neuen Erschliessungsstrasse werden vier Gebäudegruppen ausgebildet. Unterschiedlich entwickelte Bebauungstypologien mit eigenen Wohnidentitäten entsprechen der jeweiligen Topografie. Die Gebäudegruppen können problemlos je eine Etappe darstellen.
Im westlich orientierten, eher flacheren Gelände sind zwei Gruppen mit je drei gut proportionierten Wohnhäusern situiert. Diese sind seitlich versetzt und in der Höhe gestaffelt, so dass für möglichst alle Wohnungen der Blick auf See und Berge gewährleistet ist. Die Nahtstelle dazwischen besetzen vier Einfamilienhäuser mit analoger Ausrichtung. Direkt à-niveau an die leicht drehende, neue Quartierstrasse angebunden und damit jeweils um drei Meter zueinander höhenversetzt, profitieren sie von zwei freigespielten Aussichtsseiten. Die steilere, eher südausgerichtete Geländekammer ist bewusst eigenständig bearbeitet. Es werden zwei Felder für Terrassenhäuser definiert. Mit diesem Typologienwechsel soll hier der angrenzende Wald als landschaftliches Element mit einbezogen und thematisiert werden.